Welche Kosten werden bei gesetzlich Versicherten übernommen?
Der Gesetzgeber hat die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) entwickelt. Anhand der Gruppen/Grade 1 bis 5, stuft der Kieferorthopäde ein, wie schwer die Zahnfehlstellung des Patienten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig davon, welcher Gruppe die Zahnfehlstellung zuzuordnen ist.
Weiterführende Informationen dazu:
KIG erklärt »
Zahnfehlstellung Grad 1 und 2
Obwohl auch bei Fehlstellungen vom Grad 1 und 2, durchaus ein Behandlungsbedarf bestehen kann, werden die Kosten für eine Behandlung erst bei Fehlstellungen ab Grad 3 und höher übernommen.
Bei der KIG Einstufung 1, 2 und für zusätzliche Leistungen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten.
Aktuelle Zahnzusatzversicherungen finden Sie hier.
Zahnfehlstellungen der Grade 3 - 5
Hier werden 80 Prozent der durch Behandlung entstehenden Kosten des gesetzlichen Anteils direkt von der Krankenkasse übernommen. 20 Prozent müssen vom Patienten zunächst selbst getragen werden. Wenn die Behandlung mit Erfolg abgeschlossen wird, werden auch die restlichen 20 Prozent zurückerstattet.
Zusätzlichen Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßige Behandlung vor. Das bedeutet Sie erhalten eine Basisversorgung.
Viele der modernsten Materialien und Techniken die eine kurze und komfortable Behandlungszeit erlauben sind leider nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtig, sodass private Zuzahlungen erforderlich werden.
Wir legen absoluten Wert auf Kostentransparenz. Nach einer ausführlichen Aufklärung entscheiden Sie immer selbst, welche Behandlungsvariante Sie wählen möchten.
Um die Investition für Sie planbarer zu gestalten, bieten wir eine Ratenzahlung an.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für offene Fragen zur Verfügung.
Welche Kosten entstehen?
Nach einer umfangreichen funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch stellen wir Ihnen einen detaillierten Heil- und Kostenplan auf. Er beinhaltet alle Angaben zu der geplanten Behandlung und selbstverständlich auch die damit verbundenen Kosten.
Kostenerstattung der privaten Versicherungen
Vor Behandlungsbeginn empfehlen wir Ihnen bei der Krankenversicherung den Heil- und Kostenplan einzureichen. In Abhängigkeit davon, welchen Versicherungstarif Sie bei Ihrer Versicherung gewählt haben, werden Sie von Ihrer Versicherung über Umfang und Höhe der Kostenerstattung informiert.
Wir helfen Ihnen bei Abrechnungsfragen
Das Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen ist sehr variabel und hat sich in den letzten Jahren zunehmen verschlechtert.
Für den Patienten ist es in vielen Fällen kaum nachvollziehbar, warum seine private Krankenkasse Teile des Heil- und Kostenplans nicht übernehmen möchte. Wenn Sie in eine solche Situation geraten. Scheuen Sie sich bitte nicht unser speziell geschultes Personal darauf anzusprechen. Oftmals genügt eine schriftliche Stellungnahme gegenüber der Versicherung, die wir gerne für Sie übernehmen.
2024